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Feststellung Jahresabschluss
Die Geschäftsführung ist für die Erstellung des Jahresabschlusses zuständig. Mit diesem Beschluss entscheiden die Gesellschafter über die Verwendung des Ergebnisses und befreien die Geschäftsführung von ihrer Haftung.
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Was regelt der Gesellschafterbeschluss?
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Häufige Fragen
Mit der Feststellung billigen die Gesellschafter den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss. Er wird damit zur verbindlichen Grundlage für die Ergebnisverwendung und entlastet die Geschäftsführung.
Nein. Die Gesellschafter können den Gewinn vollständig ausschütten, vollständig auf neue Rechnung vortragen oder teilweise ausschütten und im Übrigen im Unternehmen belassen.
Ja. Ein vollständiger oder teilweiser Gewinnvortrag kann sinnvoll sein, wenn die GmbH investieren, Rücklagen aufbauen oder ihre Liquidität stärken möchte.
Auch bei einem Verlust sollte der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Eine Gewinnausschüttung erfolgt dann selbstverständlich nicht.
Mit der Entlastung billigen die Gesellschafter grundsätzlich die Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr. Sie sollte erst nach Prüfung der relevanten Informationen und Unterlagen beschlossen werden.