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Geschäftsführerwechsel
Mit diesem Beschluss können die Gesellschafter den aktuellen Geschäftsführer abberufen und einen neuen Geschäftsführer bestellen.
Wann benötige ich diesen Gesellschafterbeschluss?
Was regelt der Gesellschafterbeschluss?
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Häufige Fragen
Ja. Die Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern sind grundsätzlich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Grundsätzlich kann ein Geschäftsführer jederzeit durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Davon zu unterscheiden sind mögliche Ansprüche aus dem Geschäftsführer-Dienstvertrag.
Der Geschäftsführer darf die Gesellschaft allein vertreten und Verträge ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers oder Prokuristen unterzeichnen.
Sie erlaubt dem Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Nein. Der Beschluss ist die gesellschaftsrechtliche Grundlage. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt regelmäßig notariell.