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Zustimmung Übertragung Geschäftsanteile
Geschäftsanteile an einer GmbH können grundsätzlich übertragen werden. Häufig bestimmt der Gesellschaftsvertrag jedoch, dass ein Gesellschafter seine Anteile nur mit Zustimmung der Gesellschafter übertragen darf. Dieser Beschluss dokumentiert diese Zustimmung und ermöglicht eine Übertragung von Geschäftsanteilen.
Wann brauche ich diesen Gesellschafterbeschluss?
Zustimmung Übertragung Geschäftsanteile
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Häufige Fragen
Nein. Entscheidend ist, ob die Satzung eine Zustimmungspflicht für die Übertragung von Geschäftsanteilen vorsieht. Ohne entsprechende Regelung ist ein Zustimmungsbeschluss häufig nicht erforderlich.
Ja. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und regelmäßig auch der zugrunde liegende Kaufvertrag bedürfen der notariellen Beurkundung.
Eine Vinkulierungsklausel ist eine Regelung in der Satzung, nach der Geschäftsanteile nur mit Zustimmung der Gesellschaft oder der übrigen Gesellschafter übertragen werden dürfen.
Regelmäßig reicht der Notar nach Wirksamwerden der Anteilsübertragung die neue Gesellschafterliste ein.
Das richtet sich nach der Satzung der GmbH. Häufig entscheidet die Gesellschafterversammlung mit der dort vorgesehenen Mehrheit. Teilweise verlangen Satzungen auch einen einstimmigen Beschluss.