Fragen beantworten
Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest, z. B. Beratungsleistung, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfrist.
Beratervertrag
Ein Beratervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem selbstständigen Berater. Ob Strategie, Management, IT, Marketing, Finanzen, HR oder operative Unterstützung: Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Beratervertrag nach deutschem Recht.
Wann brauche ich einen Beratervertrag?
Ein Beratervertrag schafft klare Verhältnisse, definiert den Leistungsumfang und schützt Ihr Unternehmen bei strategischen, technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Beratungsprojekten – ohne ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Wann ist ein anderer Vertrag sinnvoll?
Nicht jede externe Zusammenarbeit ist ein klassischer Beratungsauftrag.
Für operative Projektleistungen oder konkrete Umsetzungstätigkeiten durch selbstständige Auftragnehmer
Für laufende Dienstleistungen ohne spezifischen Beratungsfokus
Wenn ein konkreter Erfolg oder ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird
Wenn die Person in Ihr Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden tätig wird
Wenn zunächst nur vertrauliche Informationen ausgetauscht werden
Inhalte
Ein guter Beratervertrag sollte die Zusammenarbeit klar regeln und zugleich genügend Flexibilität für unterschiedliche Beratungsprojekte lassen. Unsere Vorlage enthält unter anderem:
So funktioniert es
Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest, z. B. Beratungsleistung, Vergütung, Laufzeit und Kündigungsfrist.
Unser System erstellt automatisch einen individuell angepassten Beratervertrag.
Buchen Sie optional eine anwaltliche Prüfung des erstellten Vertrags hinzu.
Ihre Vorteile
Häufige Fragen
Ein Freelancer-Vertrag wird häufig für operative Projektleistungen oder konkrete Umsetzungsaufgaben genutzt. Ein Beratervertrag eignet sich besonders, wenn externe Expertise, Analyse, Empfehlungen oder strategische Unterstützung im Vordergrund stehen.
Ja. Die Vorlage kann so gestaltet werden, dass sie als Rahmenvertrag für wiederkehrende Beratungsleistungen dient. Einzelne Beratungsaufträge können dann durch gesonderte Einzelabrufe beauftragt werden.
Der Berater ist als selbstständiger Auftragnehmer grundsätzlich selbst für Steuern, Sozialversicherung, behördliche Meldungen und erforderliche Genehmigungen verantwortlich.
Die Vorlage sieht vor, dass die Rechte an den im Rahmen der Beratung entstehenden Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber übertragen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Dokumentationen, Methoden, Prozesse, Konzepte oder sonstige schutzfähige Ergebnisse.
Ja, wenn die Zusammenarbeit tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist, kann ein Risiko der Scheinselbstständigkeit bestehen. Deshalb enthält die Vorlage Regelungen zur selbstständigen Tätigkeit, Weisungsfreiheit und optional zur Teilnahme an einem Statusfeststellungsverfahren.