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Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest, z. B. Werk, Leistungsumfang, Vergütung, Fristen, Abnahme und Gewährleistung.
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über die Herstellung eines bestimmten Werks. Anders als beim Dienstvertrag wird nicht nur eine Tätigkeit geschuldet, sondern ein konkreter Erfolg – also ein bestimmtes Ergebnis, das der Auftraggeber prüfen und abnehmen kann.
Wann brauche ich einen Werkvertrag?
Ein Werkvertrag schafft klare Verhältnisse, definiert das geschuldete Werk und regelt wichtige Fragen wie Vergütung, Abschlagszahlungen, Termine, Abnahme, Mängelrechte, Haftung und Kündigung.
Wann ist ein anderer Vertrag sinnvoll?
Nicht jede Zusammenarbeit ist ein Werkvertrag.
Wenn nur eine Tätigkeit geschuldet wird, aber kein konkreter Erfolg
Wenn ein selbstständiger Auftragnehmer projektbezogen oder operativ tätig wird
Wenn Analyse, Empfehlungen oder strategische Beratung im Vordergrund stehen
Wenn die Person weisungsgebunden arbeitet und in Ihr Unternehmen eingegliedert ist
Wenn eine Person als Organ der Gesellschaft bestellt wird
Inhalte
Ein guter Werkvertrag sollte das geschuldete Werk präzise beschreiben und Herstellung, Prüfung und Abnahme klar regeln – unsere Vorlage enthält
So funktioniert es
Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest, z. B. Werk, Leistungsumfang, Vergütung, Fristen, Abnahme und Gewährleistung.
Unser System erstellt automatisch einen individuell angepassten Werkvertrag.
Buchen Sie optional eine anwaltliche Prüfung des erstellten Vertrags hinzu.
Ihre Vorteile
Häufige Fragen
Beim Dienstvertrag wird die Tätigkeit als solche geschuldet. Beim Werkvertrag steht dagegen ein konkretes Ergebnis im Vordergrund. Der Auftragnehmer muss also ein vereinbartes Werk herstellen, das vom Auftraggeber geprüft und abgenommen werden kann.
Die Abnahme bedeutet, dass der Auftraggeber das fertiggestellte Werk prüft und als vertragsgemäß akzeptiert. Die Vorlage regelt, dass der Auftragnehmer die Abnahmereife mitteilt und der Auftraggeber das Werk innerhalb einer bestimmten Frist prüft.
Ja. Die Vorlage ermöglicht Abschlagszahlungen nach Leistungsstand, zum Beispiel bei Vertragsschluss, nach Herstellung des Werks und nach Abnahme. Nach Abschluss einzelner Leistungsabschnitte kann der Auftragnehmer Abschlagsrechnungen stellen.
Die Vorlage enthält Regelungen zu Leistungsänderungen. Änderungswünsche können zu Anpassungen von Vergütung und Ausführungsfristen führen. Änderungen können außerdem in einem Nachtrag dokumentiert werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk mangelfrei ist. Mängel müssen innerhalb angemessener Frist beseitigt werden. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, kann der Auftraggeber je nach Vereinbarung weitere Rechte geltend machen, etwa Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.